LaufAllgemein

 

 

 

Willkommen zu den Landesmeisterschaften im Crosslauf 2021

Wir als SV Rosche freuen uns, dass wir am 14.11.2021 die Landesmeisterschaften im Crosslauf in Rosche ausrichten zu dürfen..
 

 

Organisatorische Hinweise

Meldegelder sind in bar am Veranstaltungstag zu zahlen.

Die Startnummern-Ausgabe erfolgt gesammelt nach Vereinen.

Siegerehrungen: Siegerehrungen finden unter Einhaltung der Abstandsregel und der Maskenpflicht statt. In allen Altersklassen ab Männer/Frauen werden nur die ersten drei Plätze geehrt.

 

Verpflegung

In der Aula der Schule ist eine Cafeteria eingerichtet, in der u. a. eine Tomatensuppe, Würstchen und Kaffee angeboten werden.

Das Vereinsheim bleibt geschlossen.

 

Sanitäre Anlagen

Umkleiden, Duschen und Toiletten in der Schule dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln und Abstandsgebot genutzt werden. Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.

 

Auf dem Sportplatz

Auf dem Sportgelände/Wettkampfgelände gilt für Betreuer, Athleten und Zuschauer die Abstands- regel. Die Laufstrecke und der Sportplatz dürfen nur von den Athleten betreten werden. Den Anwei- sungen der Ordner ist Folge zu leisten.

Der SV Rosche wünscht allen Teilnehmern, Trainer, Betreuern und Eltern viel Erfolg und Spaß bei den Landesmeisterschaften im Crosslauf. 

 

Veranstalter    Kontakt 
Sportverein Rosche v. 1921 e. V.   Ditmar Grote
Schulstraße 9   05803 / 1364
29571 Rosche   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Hinweis zum Hygienekonzept

Oberste Priorität hat dabei die Gesundheit aller Sportler*Innen und der tätigen Helfer.

Für die Durchführung dieser Veranstaltung gelten die Vorgaben der Bundes-und Landesverordnungen, des Robert Koch Instituts zu Hygiene Standards und Infektionsschutz, des Deutschen/Niedersächsischen Leichtathletikverbands (DLV/NLV) sowie den Vorgaben des Landkreises Uelzen.

Grundlage der Erstellung des Konzepts ist das zu dem Zeitpunkt vorliegende Infektionsgeschehen im Landkreis Uelzen. Änderung zur Durchführung der Veranstaltung der Hygienevorschriften und weiterer möglicher Einschränkungen sind aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona Pandemie jederzeit möglich. Die regelmäßige Überprüfung der Ausschreibung auf ladv.de / NLV.de / sv-rosche.de wird daher empfohlen.

Das Hygienekozept gilt für alle Teilnehmer, Kampfrichter, Trainer, Helfer und Ordner gleichermaßen.

Alle Teilnehmer*Innen sind unter Angabe des Datums, Namen, Anschrift und Telefon-Nr in digitaler oder schriftlicher Form zu erfassen und für 4 Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen aufzubewahren. Eine digitale Registrierung (Luca-App) wird eingerichtet.

Es kommt die 3-G-Regel zur Anwendung: Für die Nutzung der Räumlichkeiten in der Oberschule Rosche müssen alle Teilnehmer einen ne- gativen PCR-Test (nicht älter als 48h) oder einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h) vorlegen. Genesene (Erkrankung innerhalb der letzten 1-6 Monate) sowie vollständig Geimpfte (zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen) sind hiervon freigestellt, müssen aber einen entsprechenden Nachweis vor- legen.

Es können nur Personen am Wettkampf teilnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

Das Abstandsgebot gilt in allen Bereichen der Veranstaltung. Maskenpflicht besteht in allen Räum- lichkeiten der Schule, Vereinsheim und Toiletten.

 

Haftungsausschluss

Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters an. Weder der Veranstalter, Ausrichter, Sponsoren, oder deren Vertreter, übernehmen Haftung bei Schäden jeglicher Art. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder sonstige Gegenstände. Gesundheitliche Risiken dürfen Teilnehmer nicht eingehen. Es obliegt den Teilnehmern, ihren Gesundheitszustand vorher gründlich überprüfen zu lassen. Bei Nichtteilnahme oder Ausfall der Veranstaltungdurch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter die Nennung des Namens in Ergebnis- und Teilnehmerlisten sowiedie Nutzung von Event-Fotos, sofern dies in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung steht.